Der Windpark besteht aus vier Windenergieanlagen des Typs Nordex N133 und wird von der wpd GmbH betrieben. Die Inbetriebnahme dieser Windenergieanlagen soll am Ende des vierten Quartals 2025 geschehen, sodass durch die lokale Erzeugung regenerativer Energie ein Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels geleistet werden kann.
Für die Anwohner und Anwohnerinnen gibt es eine weitere erfreuliche Nachricht: Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, von dem Windpark zu profitieren. Dafür bieten wir eine Bürgerbeteiligung über ein festverzinsliches Nachrangdarlehen an, mit dem Sie sich am Windpark Lutzhöft beteiligen können.
Die Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen
Mit dieser Bürgerbeteiligung können Sie sich mit einem festverzinslichen Nachrangdarlehen am Windpark Lutzhöft beteiligen. Ihre Beteiligung hat eine feste Laufzeit von zehn Jahren mit einer endfälligen Tilgung (Rückauszahlung des kompletten Anlagebetrags am Ende der Laufzeit). Während dieser Zeit wird Ihre Beteiligung attraktiv mit 7% p.a. verzinst.
Die Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen im Überblick:
- Zeichnungsvolumen: 1.000.000 EUR
(250.000 EUR pro errichteter und betriebener Windenergieanlage) - Laufzeit: 10 Jahre
- Tilgung: Endfällige Tilgung
(Rückauszahlung des kompletten Anlagebetrags am Ende der Laufzeit) - Verzinsung: 7 % p.a. Der Zinsbetrag wird jährlich ausgezahlt.
- Mindestanlagebetrag: 500 Euro
- Maximalanlagebetrag: 25.000 Euro
- Beteiligungsform: Direktbeteiligung
- Zeichnerkreis: Eigentümer im Windparkgebiet, mit denen ein wirksamer Flächenmodellnutzungsvertrag besteht, den Verpächtern der externen Kabeltrasse sowie mit den Einwohnern der Gemeinde Grundhof. Als Einwohner gelten alle Bürger*innen mit einem Mindestalter von 18 Jahren und einem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Grundhof.