wpd baut im Landkreis Emsland den Windpark Haselünne-Schleper, der aus vier Windenergieanlagen des Typs Vestas V162 bestehen wird. Drei Windenergieanlagen werden zukünftig von der „Windpark Haselünne-Schleper GmbH & Co. KG“ betrieben und eine Windenergieanlage von der „Windenergie Saumannshausen GmbH & Co. KG“. Die Inbetriebnahme des Projekts soll im 2. Quartal 2026 erfolgen, so dass durch die lokale Erzeugung regenerativer Energie ein Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels geleistet werden kann.
Für die Anwohnerinnen und Anwohner gibt es eine erfreuliche Nachricht: Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, persönlich von dem Windpark zu profitieren. Dafür bieten wir eine Bürgerbeteiligung über festverzinsliche Nachrangdarlehen an, mit dem Sie sich am Windpark Haselünne-Schleper beteiligen können.
Die Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen
Mit dieser Bürgerbeteiligung können Sie im Rahmen eines festverzinslichen Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt am Erfolg des Windparks Haselünne-Schleper teilhaben. Alle Anlegerinnen und Anleger können wählen, ob ihre Beteiligung eine feste Laufzeit von fünf, zehn oder zwanzig Jahren haben soll. Es handelt sich um ein Nachrangdarlehen mit endfälliger Tilgung (Rückauszahlung des kompletten Anlagebetrags am Ende der Laufzeit).
Die Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen im Überblick:
- Zeichnungsvolumen: 1.400.000 EUR
- Laufzeit: 5 Jahre, 10 Jahre oder 20 Jahre
- Tilgung: Endfällige Tilgung
(Rückauszahlung des kompletten Anlagebetrags am Ende der Laufzeit) - Verzinsung:
5,62 % p.a. bei einer Anlagedauer von 5 Jahren; Der Zinsbetrag wird jährlich ausgezahlt.
5,37 % p.a. bei einer Anlagendauer von 10 Jahren; Der Zinsbetrag wird jährlich ausgezahlt
5,12 % p.a. bei einer Anlagendauer von 20 Jahren; Der Zinsbetrag wird jährlich ausgezahlt - Mindestanlagebetrag: 500 Euro
- Maximalanlagebetrag: 25.000 Euro
- Beteiligungsform: Direktbeteiligung
Teilnahmebedingung
Einwohnerinnen und Einwohner, deren Hauptwohnsitz sich in der Stadt Haselünne befindet.
Vorzeichnungsberechtigt sind die Einwohnerinnen und Einwohner, welche in einem Radius von 2.000 Metern um die Windenergieanlagen ihren Wohnsitz haben, sowie die Flächeneigentümerinnen und -eigentümer, die mit der nutzenden Projektgesellschaft einen Flächenmodellnutzungsvertrag abgeschlossen haben.
Sollte das Volumen nicht ausgeschöpft werden, sind zunächst weiterhin die Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Stadt Haselünne sowie einem Radius von 5.000 Metern um die Windenergieanlagen vorzeichnungsberechtigt.
Sollte das Volumen auch hier nicht ausgeschöpft werden, dürfen alle weiteren Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Haselünne die Bürgerbeteiligung wahrnehmen.
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Wie nehme ich teil?
Sie können Ihren Zeichnungswunsch direkt auf dieser Website hinterlegen. Die Reservierungsphase ist vom 01.04.2026 – 22.05.2026 für Sie geöffnet. Nach Schließung des Anmeldungszeitraums prüfen wir zunächst, ob das Interesse die mögliche Zeichnungssumme übersteigt und führen, falls nötig, ein Zuteilungsverfahren durch. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob Ihr gewünschter Zeichnungsbetrag bedient werden kann. Der weitere Zeichnungsprozess inklusive des Vertragsabschlusses wird dann vollständig online durchgeführt.