Windpark Haselünne-Schleper

wpd baut im Landkreis Emsland den Windpark Haselünne-Schleper, der aus vier Windenergieanlagen des Typs Vestas V162 bestehen wird. Drei Windenergieanlagen werden zukünftig von der „Windpark Haselünne-Schleper GmbH & Co. KG“ betrieben und eine Windenergieanlage von der „Windenergie Saumannshausen GmbH & Co. KG“. Die Inbetriebnahme des Projekts soll im 2. Quartal 2026 erfolgen, so dass durch die lokale Erzeugung regenerativer Energie ein Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels geleistet werden kann.

Für die Anwohnerinnen und Anwohner gibt es eine erfreuliche Nachricht: Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, persönlich von dem Windpark zu profitieren. Dafür bieten wir eine Bürgerbeteiligung über festverzinsliche Nachrangdarlehen an, mit dem Sie sich am Windpark Haselünne-Schleper beteiligen können.

Die Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen 

Mit dieser Bürgerbeteiligung können Sie im Rahmen eines festverzinslichen Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt am Erfolg des Windparks Haselünne-Schleper teilhaben. Alle Anlegerinnen und Anleger können wählen, ob ihre Beteiligung eine feste Laufzeit von fünf, zehn oder zwanzig Jahren haben soll. Es handelt sich um ein Nachrangdarlehen mit endfälliger Tilgung (Rückauszahlung des kompletten Anlagebetrags am Ende der Laufzeit).

 

Die Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen im Überblick:

 

  • Zeichnungsvolumen: 1.400.000 EUR
  • Laufzeit: 5 Jahre, 10 Jahre oder 20 Jahre
  • Tilgung: Endfällige Tilgung
    (Rückauszahlung des kompletten Anlagebetrags am Ende der Laufzeit)
  • Verzinsung: 
    5,62 % p.a. bei einer Anlagedauer von 5 Jahren; Der Zinsbetrag wird jährlich ausgezahlt.
    5,37 % p.a. bei einer Anlagendauer von 10 Jahren; Der Zinsbetrag wird jährlich ausgezahlt
    5,12 % p.a.  bei einer Anlagendauer von 20 Jahren; Der Zinsbetrag wird jährlich ausgezahlt
  • Mindestanlagebetrag: 500 Euro
  • Maximalanlagebetrag: 25.000 Euro
  • Beteiligungsform: Direktbeteiligung

 

 

 
Sollte eine Überzeichnung stattfinden, entscheidet ein Zuteilungsverfahren über die Höhe des Zeichnungsbetrages. Die Ermittlung der Höhe des im Falle der Überzeichnung möglichen Anlagebetrages geschieht wie folgt: Unabhängig von der Reihenfolge des Zeichnungseinganges erfolgt pro Zeichnerin bzw. Zeichner zunächst eine Anrechnung von 500 Euro. Die zeichnungsberechtigten Personen, die mehr als 500 Euro gezeichnet haben, erhalten eine Anrechnung von weiteren 500 Euro. Dies wiederholt sich in Schritten von je 500 Euro so lange, bis die individuellen Zeichnungshöhen erreicht sind oder der Gesamtanlagebetrag von 1.400.000 Euro ausgeschöpft ist. Wenn das Interesse an der Bürgerbeteiligung so groß sein sollte, dass nicht jeder zeichnungsberechtigten Person 500 Euro angerechnet werden kann, entscheidet das Los über die Zuteilung.

Wenn das Interesse an der Bürgerbeteiligung so groß sein sollte, dass nicht jeder zeichnungsberechtigten Person 500 Euro angerechnet werden kann, entscheidet das Los über die Zuteilung.

Warnhinweis nach § 12 Abs. 2 VermAnlG zur Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen Windpark Haselünne-Schleper

Der Erwerb der Vermögensanlage „Bürgerbeteiligung Windpark Haselünne-Schleper“ ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Rechtliche Hinweise

Diese Website dient allein werblichen Zwecken. Die Website bezieht sich auf das öffentliche Angebot zur Gewährung von Nachrangdarlehen an die Emittentin Windpark Haselünne-Schleper GmbH & Co. KG. Für das Nachrangdarlehen wurde kein Verkaufsprospekt erstellt. Das Nachrangdarlehen wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 über die Internet-Dienstleistungsplattform beteiligungen.wpd.de im Wege der Schwarmfinanzierung gem. § 2a VermAnIG (Anlagenvermittlerin ist die eueco GmbH) öffentlich angeboten. Anleger sind verpflichtet, vor der Gewährung des Nachrangdarlehens das VIB, welches auf der Projektseite beteiligungen.wpd.de voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 zur Verfügung gestellt wird, sorgfältig zu lesen, insbesondere die dortigen Risikohinweise.

Teilnahmebedingung

 
Einwohnerinnen und Einwohner, deren Hauptwohnsitz sich in der Stadt Haselünne befindet. 

Vorzeichnungsberechtigt sind die Einwohnerinnen und Einwohner, welche in einem Radius von 2.000 Metern um die Windenergieanlagen ihren Wohnsitz haben, sowie die Flächeneigentümerinnen und -eigentümer, die mit der nutzenden Projektgesellschaft einen Flächenmodellnutzungsvertrag abgeschlossen haben. 

Sollte das Volumen nicht ausgeschöpft werden, sind zunächst weiterhin die Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Stadt Haselünne sowie einem Radius von 5.000 Metern um die Windenergieanlagen vorzeichnungsberechtigt. 

Sollte das Volumen auch hier nicht ausgeschöpft werden, dürfen alle weiteren Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Haselünne die Bürgerbeteiligung wahrnehmen. 

 

Zeitplan

Wie nehme ich teil?

 
Sie können Ihren Zeichnungswunsch direkt auf dieser Website hinterlegen. Die Reservierungsphase ist vom 01.04.2026 – 22.05.2026 für Sie geöffnet. Nach Schließung des Anmeldungszeitraums prüfen wir zunächst, ob das Interesse die mögliche Zeichnungssumme übersteigt und führen, falls nötig, ein Zuteilungsverfahren durch. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob Ihr gewünschter Zeichnungsbetrag bedient werden kann. Der weitere Zeichnungsprozess inklusive des Vertragsabschlusses wird dann vollständig online durchgeführt.

 

Fragen und Antworten zur Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen

Allgemein

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.

Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.

Zeichnung

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt linear, Sie erhalten somit über die Laufzeit jedes Jahr eine gleichbleibende Tilgungsleistung.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch Ihre elektronische Signatur verbindlich bestätigen.



Ihre Frage ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter beteiligungen@wpd.de oder telefonisch unter 0421 168 66-10.