Windpark Jördenstorf Strombonus

Im Landkreis Rostock wird/wurde im 3. Quartal 2026 der Windpark Jördenstorf in Betrieb genommen. Der Windpark besteht aus sieben Windenergieanlagen des Typs Nordex N133 sowie N149 und wird von der Windpark Jördenstorf GmbH & Co. KG betrieben. Die durch die Windenergieanlagen erzeugte regenerative Energie soll einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten.
Für die Anwohnerinnen und Anwohner gibt es eine weitere erfreuliche Nachricht: Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, von dem Windpark zu profitieren. Dafür bieten wir einen Bürgerstrombonus an, mit dem Sie vom Windpark Jördenstorf profitieren können.

Der Strombonus

Beteiligen Sie sich an einem Strombonus und erhalten dadurch eine jährlichen Stromzuschuss.

  • Zeichnungsberechtigt:
    Alle natürlichen Personen aus den Ortsteilen 17168 Remlin, Schwasdorf, Schwasdorf Ausbau, Jördenstorf, Gehmkendorf, Gehmkendorf Ausbau, Klein Wüstenfelde und Klenz
  • Laufzeit:
    20 Jahre
  • Strombonus je Person je Haushalt:
    ca. 150-250 € (abhängig von der Teilnahmequote)

 

Jeder Haushalt, der sich registriert und die Teilnahmebedingung akzeptiert hat und die Voraussetzungen erfüllt bekommt jährlich den Strombonus.

Wie nehme ich teil?

Sie können sich direkt auf dieser Website anmelden. Die Anmeldung hierfür ist vom 18.08.2026 - 31.12.2026 für Sie geöffnet. Anschließend teilen wir Ihnen mit, welche Voraussetzungen noch erfüllt werden müssen, um den Strombonus am 01.04.2027 ausgezahlt zu bekommen.

1) User-Konto anlegen 
Klicken Sie auf den Button "Hier teilnehmen" in den Projektinformationen. Sollten Sie noch keine Zugangsdaten besitzen, werden Sie durch die Registrierung geleitet. Nachdem Sie auf den Bestätigungslink in Ihrer Begrüßungs-Mail (evtl. im SPAM nachschauen) geklickt haben, müssen Sie Ihr Userkonto mit Ihren persönlichen Daten vervollständigen.

2) Teilnahme bestätigen 
Sobald Sie Ihre persönlichen Daten hinterlegt und gespeichert haben, werden Sie zur Teilnahmeseite weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Daten überprüfen und abschließend Ihre Teilnahme am Strombonus durch Klick auf den Button "Verbindlich teilnehmen" bestätigen. Ihre Einverständniserklärung zur Teilnahme am Strombonus ist nun in Ihrem persönlichen Bereich hinterlegt und wird Ihnen per E-Mail übermittelt.

3) Prüfung der Teilnahme
Einmal jährlich prüft das Amt Mecklenburgische Schweiz Ihre Teilnahmeberechtigung. Sie bekommen jährlich eine Erinnerungsmail und können Ihre Angaben zu Ihrem Haushalt anpassen und Haushaltsmitglieder hinzufügen oder entfernen (beispielsweise weil Sie Nachwuchs bekommen haben oder eine Person aus Ihrem Haushalt ausgezogen ist). Nach Abschluss der Nachweiskontrolle zu Ihrem Projekt erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen zur Auszahlung Ihres Strombonus.

Strombonus Jördenstorf FAQs

Was ist ein Strombonus?

Strombonus ist eine Form der finanziellen Bürgerbeteiligung bei erneuerbaren Energieprojekten. Hierbei erfolgt für berechtigte Bürger ein Zuschuss zur Stromrechnung. Ein Strombonus dient zur Bürgerbeteiligung und Entlastung bei haushaltsbezogenen Energiekosten. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung einmal jährlich.

Wie funktioniert die Abwicklung des Strombonus?

Die berechtigten Bürger/-innen registrieren sich auf der Plattform und hinterlegen die für die Auszahlung notwendigen Daten, z. B. Kontaktdaten und Bankverbindung. Anschließend wird die Berechtigung online geprüft (z. B. anhand der Postleitzahl). Berechtigte Personen werden zur Teilnahmeseite weitergeleitet und können dort die weiteren in ihrem Haushalt lebenden Personen angeben. Mit einem Klick auf den Button „Verbindlich teilnehmen“ erklären sie ihr Einverständnis zur Teilnahme am Strombonus. Die Gemeinde überprüft die hinterlegten Meldedaten, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für den Bezug des Strombonus erfüllt sind. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich je Haushalt als Gesamtbetrag an die registrierte Person und umfasst den Strombonus für alle berücksichtigten Haushaltsmitglieder.

Wer ist für den Strombonus berechtigt?

Die berechtigten Haushalte bzw. Bürger-/innen sind mit dem Beteiligungsprojekt abgestimmt und sind auf der Beteiligungsplattform ersichtlich.

Wie kann ich neue oder ausgeschiedene Haushaltsmitglieder melden?

Falls sich die Zusammensetzung Ihres Haushalts während der Laufzeit ändert, werden Sie vor der nächsten Prüfungsperiode daran erinnert, Ihre Haushaltsdaten zu prüfen und aktuell zu halten. Notwendige Anpassungen können Sie in diesem Zeitraum vornehmen. Bitte beachten Sie, dass bei Änderungen der Haushaltszusammensetzung eine neue Teilnahmeerklärung ausgefüllt werden muss.

Wie werden weitere Haushaltsmitglieder beim Strombonus berücksichtigt?

In der Einverständniserklärung können alle weiteren Personen angegeben werden, die im selben Haushalt leben und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Diese Personen werden bei der Berechnung des Strombonus berücksichtigt und gemeinsam über den Haushalt der registrierten Person erfasst. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich je Haushalt als Gesamtbetrag an eine registrierte Person des Haushalts. Der ausgezahlte Betrag umfasst den Strombonus für alle berücksichtigten Haushaltsmitglieder.

Wie erhalte ich meinen Strombonus?

Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich auf das bei der Registrierung hinterlegte Konto. Um eine reibungslose Auszahlung zu gewährleisten, werden die Teilnehmenden gebeten, ihre hinterlegten Kontaktdaten und ihre Bankverbindung bei Änderungen zu aktualisieren.

Ist der Strombonus für die Empfangenden steuerpflichtig?

Ab einer Höhe von 256 EUR pro Kalenderjahr ist der Strombonus für Empfangende steuerpflichtig.