Windpark Laichingen

Im Landkreis Alb-Donau-Kreis wird seit Oktober 2023 der Windpark Laichingen errichtet. Der Windpark besteht aus zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V136 und wird von der wpd GmbH betrieben. Die Inbetriebnahme dieser Windenergieanlagen soll im März 2025 geschehen, sodass durch die lokale Erzeugung regenerativer Energie ein Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels geleistet werden kann.

Für die Anwohner und Anwohnerinnen gibt es eine weitere erfreuliche Nachricht: Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, von dem Windpark zu profitieren. Dafür bieten wir eine Bürgerbeteiligung über ein festverzinsliches Nachrangdarlehen an, mit dem Sie sich am Windpark Laichingen beteiligen können.

Die Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen

Mit dieser Bürgerbeteiligung können Sie sich mit einem festverzinslichen Nachrangdarlehen am Windpark Laichingen beteiligen. Ihre Beteiligung hat eine feste Laufzeit von sieben Jahren mit einer endfälligen Tilgung (Rückauszahlung des kompletten Anlagebetrags am Ende der Laufzeit). Während dieser Zeit wird Ihre Beteiligung attraktiv mit 4,5 % p.a. verzinst.

Die Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen im Überblick:

  • Zeichnungsvolumen: 500.000,- Euro
  • Laufzeit: 7 Jahre
  • Tilgung: Endfällige Tilgung
    (Rückauszahlung des kompletten Anlagebetrags am Ende der Laufzeit)
  • Verzinsung: 4,5 % p.a. Der Zinsbetrag wird jährlich ausgezahlt.
  • Mindestanlagebetrag: 500 Euro
  • Maximalanlagebetrag: 25.000 Euro
  • Beteiligungsform: Direktbeteiligung
  • Zeichnerkreis: Einwohner*innen der Ortsteile Laichingen, Machtolsheim
    und Hohenstadt und die Flächeneigentümer, die mit der Nutzerin einen
    Flächenmodellnutzungsvertrag abgeschlossen haben.

 

 

 
Sollte eine Überzeichnung stattfinden, entscheidet ein Zuteilungsverfahren über die Höhe des Zeichnungsbetrages. Die Ermittlung der Höhe des im Falle der Überzeichnung möglichen Anlagebetrages geschieht wie folgt: Unabhängig von der Reihenfolge des Zeichnungseinganges erfolgt pro Zeichner:in zunächst eine Anrechnung von 500 Euro. Die zeichnungsberechtigten Personen, die mehr als 500 Euro gezeichnet haben, erhalten eine Anrechnung von weiteren 500 Euro. Dies wiederholt sich in Schritten von je 500 Euro so lange, bis die individuellen Zeichnungshöhen erreicht sind oder der Gesamtanlagebetrag von 500.000 Euro ausgeschöpft ist.

Wenn das Interesse an der Bürgerbeteiligung so groß sein sollte, dass nicht jeder zeichnungsberechtigten Person 500 Euro angerechnet werden kann, entscheidet das Los über die Zuteilung.

Warnhinweis nach § 12 Abs. 2 VermAnlG zur Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen Windpark Laichingen

Der Erwerb der Vermögensanlage „Bürgerbeteiligung Windpark Laichingen“ ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Rechtliche Hinweise

Diese Website dient allein werblichen Zwecken. Die Website bezieht sich auf das öffentliche Angebot zur Gewährung von Nachrangdarlehen an die Emittentin wpd Windpark Laichingen GmbH & Co. KG. Für das Nachrangdarlehen wurde kein Verkaufsprospekt erstellt. Das Nachrangdarlehen wird voraussichtlich im dritten Quartal über die Internet-Dienstleistungsplattform beteiligungen.wpd.de im Wege der Schwarmfinanzierung gem. § 2a VermAnIG (Anlagenvermittlerin ist die eueco GmbH) öffentlich angeboten. Anleger sind verpflichtet, vor der Gewährung des Nachrangdarlehens das VIB, welches auf der Projektseite beteiligungen.wpd.de voraussichtlich im dritten Quartal 2024 zur Verfügung gestellt wird, sorgfältig zu lesen, insbesondere die dortigen Risikohinweise.

Wie nehme ich teil?

 
Sie können Ihren Zeichnungswunsch direkt auf dieser Website abgeben. Die Anmeldung hierfür ist vom 02.09.2024 - 01.11.2024 für Sie geöffnet. Nach Schließung des Anmeldungszeitraums prüfen wir zunächst, ob das Interesse die mögliche Zeichnungssumme übersteigt und führen, falls nötig, ein Zuteilungsverfahren durch. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob Ihr gewünschter Zeichnungsbetrag bedient werden kann. Der weitere Zeichnungsprozess inklusive des Vertragsabschlusses wird dann vollständig online durchgeführt.

Zeitplan

Fragen und Antworten zur Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen

Allgemein

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.

Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.

Zeichnung

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt linear, Sie erhalten somit über die Laufzeit jedes Jahr eine gleichbleibende Tilgungsleistung.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch Ihre elektronische Signatur verbindlich bestätigen.



Ihre Frage ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter beteiligungen@wpd.de oder telefonisch unter 0421 168 66-10.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die unvermeidbaren Eingriffe durch den Bau der Windenergieanlagen wurden durch großflächige und vielfältige Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen, welche sowohl dem Naturschutz als auch dem Erhalt des Waldes mitsamt seinen vielfältigen Funktionen und seinen Bewohnern unter die Arme greifen. Insgesamt wurde auf über 6 ha der Grundstein für einen zukunftsfähigen Wald in Form von Erstaufforstung auf landwirtschaftlichen Flächen und naturnahem Waldumbau geschaffen. Außerdem wurden Entsiegelungsmaßnahmen in Form von Hüttenabrissen und Hüttenrenaturierungen durchgeführt.

Zeitplan
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