Im Landkreis Alb-Donau-Kreis wird seit Oktober 2023 der Windpark Laichingen errichtet. Der Windpark besteht aus zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V136 und wird von der wpd GmbH betrieben. Die Inbetriebnahme dieser Windenergieanlagen soll im März 2025 geschehen, sodass durch die lokale Erzeugung regenerativer Energie ein Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels geleistet werden kann.
Für die Anwohner und Anwohnerinnen gibt es eine weitere erfreuliche Nachricht: Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, von dem Windpark zu profitieren. Dafür bieten wir eine Bürgerbeteiligung über ein festverzinsliches Nachrangdarlehen an, mit dem Sie sich am Windpark Laichingen beteiligen können.
Die Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen
Mit dieser Bürgerbeteiligung können Sie sich mit einem festverzinslichen Nachrangdarlehen am Windpark Laichingen beteiligen. Ihre Beteiligung hat eine feste Laufzeit von sieben Jahren mit einer endfälligen Tilgung (Rückauszahlung des kompletten Anlagebetrags am Ende der Laufzeit). Während dieser Zeit wird Ihre Beteiligung attraktiv mit 4,5 % p.a. verzinst.
Die Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen im Überblick:
- Zeichnungsvolumen: 500.000,- Euro
- Laufzeit: 7 Jahre
- Tilgung: Endfällige Tilgung
(Rückauszahlung des kompletten Anlagebetrags am Ende der Laufzeit) - Verzinsung: 4,5 % p.a. Der Zinsbetrag wird jährlich ausgezahlt.
- Mindestanlagebetrag: 500 Euro
- Maximalanlagebetrag: 25.000 Euro
- Beteiligungsform: Direktbeteiligung
- Zeichnerkreis: Einwohner*innen der Ortsteile Laichingen, Machtolsheim
und Hohenstadt und die Flächeneigentümer, die mit der Nutzerin einen
Flächenmodellnutzungsvertrag abgeschlossen haben.
Wie nehme ich teil?
Sie können Ihren Zeichnungswunsch direkt auf dieser Website abgeben. Die Anmeldung hierfür ist vom 02.09.2024 - 01.11.2024 für Sie geöffnet. Nach Schließung des Anmeldungszeitraums prüfen wir zunächst, ob das Interesse die mögliche Zeichnungssumme übersteigt und führen, falls nötig, ein Zuteilungsverfahren durch. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob Ihr gewünschter Zeichnungsbetrag bedient werden kann. Der weitere Zeichnungsprozess inklusive des Vertragsabschlusses wird dann vollständig online durchgeführt.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Die unvermeidbaren Eingriffe durch den Bau der Windenergieanlagen wurden durch großflächige und vielfältige Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen, welche sowohl dem Naturschutz als auch dem Erhalt des Waldes mitsamt seinen vielfältigen Funktionen und seinen Bewohnern unter die Arme greifen. Insgesamt wurde auf über 6 ha der Grundstein für einen zukunftsfähigen Wald in Form von Erstaufforstung auf landwirtschaftlichen Flächen und naturnahem Waldumbau geschaffen. Außerdem wurden Entsiegelungsmaßnahmen in Form von Hüttenabrissen und Hüttenrenaturierungen durchgeführt.