Der Solarpark Wiernsheim Ortental

Nach eineinhalbjähriger Planungs- und Entwicklungsphase startete der Bau des Solarparks Wiernsheim Ortental Anfang Oktober 2022. Im Februar 2023 waren die Bauarbeiten größtenteils abgeschlossen. Derzeit arbeiten wir an der Netzanbindung, sodass der Solarpark voraussichtlich im April 2023 die Produktion von grünem Strom aufnehmen kann. Dies wird auch für Sie als Anwohner und Anwohnerin des Solarparks ein Grund zur Freude. Denn nach der Inbetriebnahme bieten wir Ihnen ein Angebot an, mit dem Sie direkt vom Solarpark profitieren können. Mit der Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen erzielen Sie eine attraktive Rendite und setzen gleichzeitig ein Zeichen für die regionale Energiewende. Prüfen Sie gleich, ob Sie für das Angebot teilnahmeberechtigt sind.
 

Die Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen

Mit dieser Bürgerbeteiligung können Sie sich mit einem festverzinslichen Nachrangdarlehen am Solarpark Wiernsheim Ortental beteiligen. Ihre Beteiligung hat eine feste Laufzeit von sieben Jahren und wird am Ende der Laufzeit getilgt. Während dieser Zeit wird Ihre Beteiligung attraktiv mit 4,35 % p.a. verzinst.

Die Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen im Überblick:

  • Zeichnungsvolumen: 500.000,- Euro
  • Laufzeit: 7 Jahre
  • Tilgung: Endfällige Tilgung
  • Verzinsung: 4,35 % p.a. Der Zinsbetrag wird jährlich ausgezahlt.
  • Mindestanlagebetrag: 250 Euro
  • Maximalanlagebetrag: 25.000 Euro
  • Beteiligungsform: Direktbeteiligung
  • Zeichnerkreis: Alle Einwohner*innen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wiernsheim sowie Eigentümer*innen, die einen Gestattungsvertrag mit uns abgeschlossen haben.

 

Interessensbekundung beendet

 

 
Sollte das Interesse an der Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen das Zeichnungsvolumen übersteigen, entscheidet ein Zuteilungsverfahren über die Höhe des Zeichnungsbetrages.

Die Ermittlung der Höhe des im Falle der Überzeichnung möglichen Anlagebetrages geschieht wie folgt: Unabhängig von der Reihenfolge des Zeichnungseinganges erfolgt pro Zeichner*in zunächst eine Anrechnung von 250 Euro. Die zeichnungsberechtigten Personen, die mehr als 250 Euro gezeichnet haben, erhalten eine Anrechnung von weiteren 250 Euro. Dies wiederholt sich in Schritten von je 250 Euro so lange, bis die individuellen Zeichnungshöhen erreicht sind oder der Gesamtanlagebetrag von 500.000 Euro ausgeschöpft ist.

Sollte das Interesse an der Bürgerbeteiligung so groß sein, dass nicht jeder zeichnungsberechtigten Person 250 Euro angerechnet werden kann, entscheidet das Los über die Zuteilung.

 

Warnhinweis nach § 12 Abs. 2 VermAnlG zur „Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen Solarpark Wiernsheim Ortental“

Der Erwerb der Vermögensanlage „Bürgerbeteiligung Solarpark Wiernsheim Ortental“ ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Rechtliche Hinweise

Diese Website dient allein werblichen Zwecken. Die Website bezieht sich auf das öffentliche Angebot zur Gewährung von Nachrangdarlehen an die Emittentin wpd Solarpark Wiernsheim Ortental GmbH & Co. KG. Für das Nachrangdarlehen wurde kein Verkaufsprospekt erstellt. Das Nachrangdarlehen wird ab KW 23 2023 über die Internet-Dienstleistungsplattform beteiligungen.wpd.de im Wege der Schwarmfinanzierung gem. § 2a VermAnIG (Anlagenvermittlerin ist die eueco GmbH) öffentlich angeboten. Anleger sind verpflichtet, vor der Gewährung des Nachrangdarlehens das VIB, welches auf der Projektseite beteiligungen.wpd.de ab KW 23 2023 zur Verfügung gestellt wird, sorgfältig zu lesen, insbesondere die dortigen Risikohinweise.

Fragen und Antworten zur Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen

Allgemein

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.

Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.

Zeichnung

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt linear, Sie erhalten somit über die Laufzeit jedes Jahr eine gleichbleibende Tilgungsleistung.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch Ihre elektronische Signatur verbindlich bestätigen.



Ihre Frage ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter info@wpd.de oder telefonisch unter 0421 168 66-10.

 

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Der Bau eines neuen Solarparks bringt auch immer einen Eingriff in Natur und Landschaft mit sich. Durch eine umsichtige Planung und Umsetzung wurde darauf geachtet, die Auswirkungen auf den Naturhaushalt auf das Nötigste zu reduzieren (Minimierungsgebot). Der Ausgleich der nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen ist Aufgabe der Kompensationsmaßnahmen. Das umfassende Maßnahmenkonzept wurde unter Berücksichtigung der naturräumlichen und standörtlichen Besonderheiten ebenso wie des Artvorkommens vor Ort abgestimmt. Der Solarpark trägt so dazu bei, langfristige Verbesserungen des Naturhaushaltes in der Region zu erzielen.

Schaffung neuer Lebensräume

Die bisher ackerbaulich genutzten Flächen weisen nur eine geringe ökologische Wertigkeit auf. Durch die Umwandlung in eine standortgerechte Wiese lässt sich die ökologische Wertigkeit auf diesen Flächen deutlich steigern. Dadurch werden neue Lebensräume für Vögel und Kleintiere geschaffen.

Eine extensive Pflege der Wiesenflächen durch Beweidung (z.B. mit Schafen oder Gänsen) oder 2- 3-schürige Mahd sowie der Verzicht auf Herbizide und Düngung führen zu einem größeren Artenreichtum. Die Bewirtschaftungsauflagen sind dabei eng mit der Naturschutzbehörde abgestimmt. Gleichzeitig wird der Eintrag von Schadstoffen in Grund- und Oberflächenwasser verringert.

Zusätzlich wird ein rd. 2 ha großer Ackerschlag direkt neben dem Solarpark der intensiven Nutzung entzogen, um hier einen mehrjährigen Blühstreifen für Feldlerchen und Co. anzulegen. Zum anderen soll die Anlage von vier Lerchenfenstern Brutmöglichkeiten innerhalb intensiv genutzter Ackerflächen schaffen.
Die Anlage von zusätzlichen Blühstreifen außerhalt des Zauns bietet während der ganzen Vegetationsperiode eine durchgängige Versorgung der Bestäuber mit Nektar und Pollen. Durch die Mahd im zeitigen Frühjahr dienen die Pflanzensamen den Vögeln als Winterfutter. Der Blütenreichtum stellt eine Bereicherung des Landschaftsbildes dar.

Einrichtung eines Picknickplatzes

Nordöstlich an den Solarpark Wiernsheim Ortental angrenzend wird ein Picknickplatz errichtet, der Fahrradfahrer und Spaziergänger zum Verweilen einlädt. Interessierte können sich zudem anhand einer Infotafel über den Solarpark informieren.

Der Picknickplatz wird mit Gartenmöbeln der Lebenshilfe Pforzheim Enzkreis e.V. bestückt. Die Bänke und Tische sind aus regionalem Holz von Menschen mit Behinderung in liebevoller Handarbeit gefertigt. Das Douglasienholz stammt aus Wäldern des Nagold- und Enztals. In der Produktion werden keine chemischen Stoffe eingesetzt, weil das Holz sehr robust und wetterbeständig ist.