Solarpark Amstetten

Im Landkreis Göppingen wurde der Solarpark Amstetten, bestehend aus 18.960 Solarmodulen, auf 9,6 Hektar errichtet. Die Inbetriebnahme dieser Solaranlagen erfolgte Mitte Juni 2024, sodass seither durch die lokale Erzeugung regenerativer Energie ein Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels geleistet werden kann.

Für die Anwohner und Anwohnerinnen gibt es eine weitere erfreuliche Nachricht: Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, von dem Solarpark zu profitieren. Dafür bieten wir Ihnen eine Bürgerbeteiligung über ein festverzinsliches Nachrangdarlehen an, mit dem Sie sich am Solarpark Amstetten beteiligen können.

Die Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen

Mit dieser Bürgerbeteiligung können Sie sich mit einem festverzinslichen Nachrangdarlehen am Solarpark Amstetten beteiligen. Ihre Beteiligung hat eine feste Laufzeit von sieben Jahren mit einer endfälligen Tilgung (Rückauszahlung des kompletten Anlagebetrags am Ende der Laufzeit). Während dieser Zeit wird Ihre Beteiligung attraktiv mit 4,5% p.a. verzinst.

Die Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen im Überblick:

  • Zeichnungsvolumen: 200.000,- Euro
  • Laufzeit: 7 Jahre
  • Tilgung: Endfällige Tilgung
    (Rückauszahlung des kompletten Anlagebetrags am Ende der Laufzeit)
  • Verzinsung: 4,5 % p.a. Der Zinsbetrag wird jährlich ausgezahlt.
  • Mindestanlagebetrag: 250 Euro
  • Maximalanlagebetrag: 25.000 Euro
  • Beteiligungsform: Direktbeteiligung
  • Zeichnerkreis: Einwohner*innen der Ortsteile Amstetten, Bräunisheim, Hofstett-Emerbuch, Schalkstetten, Stubersheim, Reutti

 

 

Sollte eine Überzeichnung stattfinden, entscheidet ein Zuteilungsverfahren über die Höhe des Zeichnungsbetrages. Die Ermittlung der Höhe des im Falle der Überzeichnung möglichen Anlagebetrages geschieht wie folgt: Unabhängig von der Reihenfolge des Zeichnungseinganges erfolgt pro Zeichner:in zunächst eine Anrechnung von 250 Euro. Die zeichnungsberechtigten Personen, die mehr als 250 Euro gezeichnet haben, erhalten eine Anrechnung von weiteren 250 Euro. Dies wiederholt sich in Schritten von je 250 Euro so lange, bis die individuellen Zeichnungshöhen erreicht sind oder der Gesamtanlagebetrag von 200.000 Euro ausgeschöpft ist.

Wenn das Interesse an der Bürgerbeteiligung so groß sein sollte, dass nicht jeder zeichnungsberechtigten Person 250 Euro angerechnet werden kann, entscheidet das Los über die Zuteilung.

Warnhinweis nach § 12 Abs. 2 VermAnlG zur Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen
Solarpark Amstetten

Der Erwerb der Vermögensanlage „Bürgerbeteiligung Solarpark Amstetten“ ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Rechtliche Hinweise

Diese Website dient allein werblichen Zwecken. Die Website bezieht sich auf das öffentliche Angebot zur Gewährung von Nachrangdarlehen an die Emittentin wpd Solarpark Amstetten GmbH & Co. KG. Für das Nachrangdarlehen wurde kein Verkaufsprospekt erstellt. Das Nachrangdarlehen wird voraussichtlich im dritten Quartal über die Internet-Dienstleistungsplattform beteiligungen.wpd.de im Wege der Schwarmfinanzierung gem. § 2a VermAnIG (Anlagenvermittlerin ist die eueco GmbH) öffentlich angeboten. Anleger sind verpflichtet, vor der Gewährung des Nachrangdarlehens das VIB, welches auf der Projektseite beteiligungen.wpd.de voraussichtlich im dritten Quartal 2024 zur Verfügung gestellt wird, sorgfältig zu lesen, insbesondere die dortigen Risikohinweise.

Wie nehme ich teil?

 
Sie können Ihren Zeichnungswunsch direkt auf dieser Website abgeben. Die Anmeldung hierfür ist vom 02.09.2024 - 01.11.2024 für Sie geöffnet. Nach Schließung des Anmeldungszeitraums prüfen wir zunächst, ob das Interesse die mögliche Zeichnungssumme übersteigt und führen, falls nötig, ein Zuteilungsverfahren durch. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob Ihr gewünschter Zeichnungsbetrag bedient werden kann. Der weitere Zeichnungsprozess inklusive Vertragsabschluss wird dann vollständig online durchgeführt.

Zeitplan

Fragen und Antworten zur Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen

Allgemein

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.

Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.

Zeichnung

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt linear, Sie erhalten somit über die Laufzeit jedes Jahr eine gleichbleibende Tilgungsleistung.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch Ihre elektronische Signatur verbindlich bestätigen.



Ihre Frage ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter beteiligungen@wpd.de oder telefonisch unter 0421 168 66-10.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die bisher ackerbaulich genutzten Flächen weisen nur eine geringe ökologische Wertigkeit auf. Durch die Umwandlung in eine standortgerechte Wiese lässt sich die ökologische Wertigkeit auf diesen Flächen deutlich steigern. Dadurch werden neue Lebensräume für Vögel und Kleintiere geschaffen.

Eine extensive Pflege der Wiesenflächen durch Beweidung (z.B. mit Schafen oder Gänsen) oder 2- 3-schürige Mahd sowie der Verzicht auf Herbizide und Düngung führen zu einem größeren Artenreichtum. Die Bewirtschaftungsauflagen sind dabei eng mit der Naturschutzbehörde abgestimmt. Gleichzeitig wird der Eintrag von Schadstoffen in Grund- und Oberflächenwasser verringert.

Zusätzlich wird ein rd. 1.8 ha großer Ackerschlag in der Nähe des Netzverknüpfungspunkts der intensiven Nutzung entzogen, um hier einen mehrjährigen Blühstreifen in Kombination mit einer Ackerbrache für Feldlerchen und Co. anzulegen.