Im Landkreis Göppingen wurde der Solarpark Amstetten, bestehend aus 18.960 Solarmodulen, auf 9,6 Hektar errichtet. Die Inbetriebnahme dieser Solaranlagen erfolgte Mitte Juni 2024, sodass seither durch die lokale Erzeugung regenerativer Energie ein Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels geleistet werden kann.
Für die Anwohner und Anwohnerinnen gibt es eine weitere erfreuliche Nachricht: Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, von dem Solarpark zu profitieren. Dafür bieten wir Ihnen eine Bürgerbeteiligung über ein festverzinsliches Nachrangdarlehen an, mit dem Sie sich am Solarpark Amstetten beteiligen können.
Die Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen
Mit dieser Bürgerbeteiligung können Sie sich mit einem festverzinslichen Nachrangdarlehen am Solarpark Amstetten beteiligen. Ihre Beteiligung hat eine feste Laufzeit von sieben Jahren mit einer endfälligen Tilgung (Rückauszahlung des kompletten Anlagebetrags am Ende der Laufzeit). Während dieser Zeit wird Ihre Beteiligung attraktiv mit 4,5% p.a. verzinst.
Die Bürgerbeteiligung über Nachrangdarlehen im Überblick:
- Zeichnungsvolumen: 200.000,- Euro
- Laufzeit: 7 Jahre
- Tilgung: Endfällige Tilgung
(Rückauszahlung des kompletten Anlagebetrags am Ende der Laufzeit) - Verzinsung: 4,5 % p.a. Der Zinsbetrag wird jährlich ausgezahlt.
- Mindestanlagebetrag: 250 Euro
- Maximalanlagebetrag: 25.000 Euro
- Beteiligungsform: Direktbeteiligung
- Zeichnerkreis: Einwohner*innen der Ortsteile Amstetten, Bräunisheim, Hofstett-Emerbuch, Schalkstetten, Stubersheim, Reutti
Wie nehme ich teil?
Sie können Ihren Zeichnungswunsch direkt auf dieser Website abgeben. Die Anmeldung hierfür ist vom 02.09.2024 - 01.11.2024 für Sie geöffnet. Nach Schließung des Anmeldungszeitraums prüfen wir zunächst, ob das Interesse die mögliche Zeichnungssumme übersteigt und führen, falls nötig, ein Zuteilungsverfahren durch. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob Ihr gewünschter Zeichnungsbetrag bedient werden kann. Der weitere Zeichnungsprozess inklusive Vertragsabschluss wird dann vollständig online durchgeführt.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Die bisher ackerbaulich genutzten Flächen weisen nur eine geringe ökologische Wertigkeit auf. Durch die Umwandlung in eine standortgerechte Wiese lässt sich die ökologische Wertigkeit auf diesen Flächen deutlich steigern. Dadurch werden neue Lebensräume für Vögel und Kleintiere geschaffen.
Eine extensive Pflege der Wiesenflächen durch Beweidung (z.B. mit Schafen oder Gänsen) oder 2- 3-schürige Mahd sowie der Verzicht auf Herbizide und Düngung führen zu einem größeren Artenreichtum. Die Bewirtschaftungsauflagen sind dabei eng mit der Naturschutzbehörde abgestimmt. Gleichzeitig wird der Eintrag von Schadstoffen in Grund- und Oberflächenwasser verringert.
Zusätzlich wird ein rd. 1.8 ha großer Ackerschlag in der Nähe des Netzverknüpfungspunkts der intensiven Nutzung entzogen, um hier einen mehrjährigen Blühstreifen in Kombination mit einer Ackerbrache für Feldlerchen und Co. anzulegen.