Windpark Wunderburg Strombonus

Im Landkreis Oldenburg wurde im 4. Quartal 2022 der Windpark Wunderburg in Betrieb genommen. Der Windpark besteht aus sechs Windenergieanlagen des Typs Vestas V126 und wird von der Windpark Wunderburg Infrastruktur GbR betrieben. Die durch die Windenergieanlagen erzeugte regenerative Energie soll einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten. Für die Anwohnerinnen und Anwohner gibt es eine weitere erfreuliche Nachricht: Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, von dem Windpark zu profitieren. Dafür bieten wir einen Bürgerstrombonus an.

Der Strombonus

Beteiligen Sie sich an einem Strombonus und erhalten dadurch eine jährlichen Stromzuschuss.

  • Zeichnungsberechtigt:
    Alle natürlichen Personen aus 27243 Prinzhöfte
  • Laufzeit:
    5 Jahre
  • Strombonus je Haushalt:
    200 €

 

Jeder Haushalt, der sich registriert und die Voraussetzungen erfüllt bekommt einen Strombonus von 200 € jährlich.

Wie nehme ich teil?

Sie können sich direkt auf dieser Website anmelden. Die Anmeldung hierfür ist vom 01.07.2025 - 31.12.2025 für Sie geöffnet. Anschließend teilen wir Ihnen mit, welche Voraussetzungen noch erfüllt werden müssen, um den Strombonus am 01.04.2026 ausgezahlt zu bekommen.

 

Was ist ein Strombonus?

Strombonus ist eine Form der finanziellen Bürgerbeteiligung bei erneuerbaren Energieprojekten. Hierbei erfolgt für berechtigte Bürger ein Zuschuss zur Stromrechnung. Ein Strombonus dient zur Bürgerbeteiligung und Entlastung bei haushaltsbezogenen Energiekosten. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung einmal jährlich.

Wie funktioniert die Abwicklung des Strombonus?

Die berechtigten Bürger/-innen registrieren sich auf der Plattform und hinterlegen die für die Auszahlung notwendigen Daten, z.B. Kontakt, Bankverbindung. Danach wird die Berechtigung online geprüft (z.B. anhand der PLZ) und die Zeichnung für den Strombonus erfolgt. Zur Auszahlung des Strombonus muss die letzte Stromabrechnung einmal im Jahr hochgeladen werden. Nach Prüfung der Stromrechnung erfolgt die Auszahlung in der genannten Höhe.

Wer ist für den Strombonus berechtigt?

Die berechtigten Haushalte bzw. Bürger-/innen sind mit dem Beteiligungsprojekt abgestimmt und sind auf der Beteiligungsplattform sichtbar.

Wie erhalte ich meinen Strombonus?

Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich auf das bei der Registrierung hinterlegte Konto.

Für welche Stromrechnung wird der Strombonus ausbezahlt?

Die berechtigten Stromarten werden vom Projekt festgelegt und sind der Beschreibung auf der Plattform zu entnehmen.

Muss ich jedes Jahr die Stromrechnung hochladen?

Ja, für die Auszahlung des Strombonus ist ein jährlicher Nachweis in Form einer Stromabrechnung erforderlich.

Ist der Strombonus für die Empfangenden steuerpflichtig?

Bis zu einer Höhe von 256 EUR pro Kalenderjahr ist der Strombonus für Empfangende nicht steuerpflichtig.